Vertrags- und Erbrecht

Ein weiteres Aufgabengebiet unserer Kanzlei liegt in der Verfassung von Verträgen im
Insbesondere im Liegenschaftsbereich begleiten wir Sie in enger Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Notariat beginnend bei der Erstellung von Kauf-, Schenkungs- und/oder Übergabeverträgen über das abgabenrechtliche Verfahren zur Berechnung und Abgabe der Grunderwerb- bzw. Immobilienertragssteuer, bis zur treuhändigen Verwahrung des Kaufpreises und der grundbücherlichen Durchführung beim zuständigen Grundbuchsgericht. Dabei helfen wir gerne bei den Verhandlungen mit den Gläubigerbanken zur Lastenfreistellung eines Vertragsobjektes, um einen lastenfreien Eigentumsübergang zu ermöglichen.
Beruhigt zurücklehnen.
Damit Ihre Lebensbereiche so geregelt sind, dass Sie sich entspannt und möglichst sorgenfrei zurücklehnen können, unterstützen wir Sie gerne bei sämtlichen zivil-, gewerbe- und verwaltungsrechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit Erwerb, Vermietung, Verpachtung, Veräußerung von Liegenschaften und Unternehmen, weiters konkret bei der Erstellung von:
Liegenschaftsverträgen
Unternehmenskauf-verträgen
Bestands-, Miet- und Pachtverträgen
Schenkungs- und Übergabeverträgen
Testamenten
etc.
Unser Tipp.
Unser Wissen ist Ihr Vorsprung und Ihr Vorteil. Wir prüfen, worauf und in welcher Höhe Sie einen Anspruch haben und welche Lebensbereiche (privater/geschäftlicher/betrieblicher Natur) einer vertraglichen Regelung oder Neuordnung bedürfen. Für eine Ersteinschätzung empfehlen wir Ihnen, sämtliche Unterlagen (wie Dokumente, Urkunden, Verträge, Vereinbarungen, Grundbuchsauszüge und dergleichen mehr) mitzubringen.